< PreviousMontagezubehör und Befestigungsmaterial Rundgauben/Kurvenkehlen/Metalldeckung Scharen • Trennlage Klöber Permo sec® SK Rolle á 37,5 m 2 • Strukturmatte Gewirk 8 mm Klöber Grid sec, Rolle á 35 m2 • Festpunkt-Hafte Edelstahl 1.4301 25 mm Höhe, VE 50 Stück 32 mm Höhe (bei Strukturmatte), VE 50 Stück • Schiebehafte Edelstahl 1.4301 25 mm Höhe, VE 100 Stück 32 mm Höhe (bei Strukturmatte), VE 100 Stück • Liegehafte Edelstahl 1.4301 (mit Stiften), VE 10 Stück • M.A.S.C. Falzeinlegeband, Breite: 22 mm, Rolle á 20 m • MASC ATL Akustik-Trennlage 300 mm, Rolle á 100 m • Kehldichtstreifen Plastazote-Profil schwarz, einseitig selbstklebend 49x30 mm á 2 m (bei Bestellung von Kurvenkehlen ist die erforderliche Menge im Lieferumfang enthalten) Menge ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ Rolle Rolle VE VE VE VE VE Rolle Rolle Stück Mauerabdeckungen • Enkolit® Blechkaltkleber, Kunstoffkartusche á 310ml • Enkolit® Blechkaltkleber, Blecheimer á 11 kg • Enke Rillenspachtel, 80 mm breit • Enke Rillenspachtel, 250 mm breit • MASC ATL Akustik-Trennlage 150 mm, Rolle á 100 m • Teroson BT 2001 1,4 mm selbstkl. Bitumenpappe zur Dämpfung von Körperschall 1000x100 mm, VE 1 Stück zur Dämpfung von Körperschall 1000x250 mm, VE 1 Stück zur Dämpfung von Körperschall 1000x500 mm, VE 1 Stück • SikaBond®-T1+, elastischer 1-komponentiger Klebstoff, Kartusche á 300 ml grau • Sika® Reinigungsmittel 5, 1-K Lösemittelgemisch, Dose 1000 ml transparent • Sika® Primer -3 N, 1-K Reaktionsprimer, Dose 250 ml transparent ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ Stück Stück Stück Stück Rolle Stück Stück Stück Stück Dose Dose Bitte beachten Sie die Produkt-Datenblätter mit den Verarbeitungrichtlinien der jeweiligen Produkte. Diese finden Sie auf den Internetseiten der entsprechenden Hersteller. 108Fenster - und Simsbleche • Enkolit® Blechkaltkleber, Kunstoffkartusche á 310 ml • Enkolit® Blechkaltkleber, Blecheimer á 11 kg • Enke Rillenspachtel, 80 mm breit • Enke Rillenspachtel, 250 mm breit • MASC ATL Akustik-Trennlage 150 mm, Rolle á 100 m • Teroson BT 2001 1,4 mm selbstkl. Bitumenpappe zur Dämpfung von Körperschall 1000x100 mm, VE 1 Stück 1000x250 mm, VE 1 Stück • Würth Dichtungsband VKP®plus vorkomprimiert 15 mm Fugentiefe, Rolle á 8 m • Spenglerschrauben Edelstahl mit Scheibe Ø 15 mm und Dichtung Torx 4,5 x 25 mm, VE 10 Stück Torx 4,5 x 35 mm, VE 10 Stück Torx 4,5 x 45 mm, VE 10 Stück • Spenglerschrauben verkupfert mit Scheibe Ø 15 mm und Dichtung Torx 4,5 x 25 mm, VE 10 Stück Torx 4,5 x 35 mm, VE 10 Stück Torx 4,5 x 45 mm, VE 10 Stück • Fensterbankschrauben mit Scheibe Ø 12 mm 3,9 x 19 mm Edelstahl, VE 10 Stück Edelstahl-weiß, VE 10 Stück Edelstahl-braun, VE 10 Stück Seitliche Abschlüsse Aufputz oder Unterputz, 25 und 40 mm Abkantung, Profilbreiten von 50 - 360/400 mm • Steckteil Alu Aufputz 25 mm, VE 1 Paar blank unfoliert Silberfarben E6EV1 anthrazit RAL 7016 weiß RAL 9016 • Steckteil Alu Aufputz 40 mm, VE 1 Paar blank unfoliert Silberfarben E6EV1 anthrazit RAL 7016 weiß RAL 9016 • Steckteil Alu Unterputz 25 mm, VE 1 Paar blank unfoliert Silberfarben E6EV1 anthrazit RAL 7016 weiß RAL 9016 • Steckteil Alu Unterputz 40 mm, VE 1 Paar blank unfoliert Silberfarben E6EV1 anthrazit RAL 7016 weiß RAL 9016 Menge ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ ___________ Stück Stück Stück Stück Rolle Stück Stück Rolle VE VE VE VE VE VE VE VE VE Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Montagezubehör und Befestigungsmaterial 1091. Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten aus- schließlich gegenüber Unternehmern, juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenste- hende oder von unseren Verkaufsbedingun- gen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Be- steller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 2. Angebot (1) Sofern eine Bestellung als Angebot ge- mäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unsere Angebote einschließlich der Liefer- zeitangaben sind freibleibend. (2) Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. (3) An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwür- fe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbe- werbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden und sind bei Nichtannahme des Angebots un- verzüglich zurückzugeben, ohne dass Kopien, Abschriften o.ä. gefertigt und einbehalten werden dürfen. Wir behalten uns das geistige Eigentum an unseren Planzeichnungen vor. (4) Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht erst mit Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über. (5) Bei Waren, welche einschließlich Mon- tage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten. 3. Bestellung und Auftragsbestätigung (1) Die Bestellung wird durch die Auftragsbe- stätigung des Lieferanten verbindlich. Etwa- ige Beanstandungen sind uns vom Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. (2) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist und setzt die rechtzeitige und ordnungsgemä- ße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestel- lers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwir- kungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, ein- schließlich etwaiger Mehraufwendungen er- setzt zu verlangen. Weitergehende Ansprü- che bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zu- fälligen Verschlechterung der Kaufsache bzw. der bestellten Waren in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in An- nahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Lediglich Ereignisse höherer Gewalt berechti- gen uns auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus- zuschieben oder wegen des noch nicht erfüll- ten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der hö- heren Gewalt stehen alle unvorhersehba- ren Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- oder handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behin- derung der Verkehrswege und zwar gleich- gültig, ob diese Umstände bei uns, unseren Vor- oder Unterlieferanten eintreten. Wir set- zen uns für eine sorgfältige Auswahl unserer Vor- bzw. Unterlieferanten ein. (4) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten. (5) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhän- gig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch uns beschafft wird, sind wir Vertreter des Bestel- lers. Die Kosten und die Genehmigungsgebüh- ren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, können wir die entstandenen Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden bei uns überhaupt nicht entstan- den oder wesentlich geringer ist. (6) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragser- weiterung. (7) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführ- ten Lieferverzugs für jede vollendete Wo- che Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung maximal in Höhe von 3 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. 4. Formen (1) Formen, insbesondere Vormodelle, Negativformen, Werkzeuge und Vorrichtun- gen, die von uns selbst oder in unserem Auf- trag hergestellt werden, sind wegen der Kon- struktionsleistung unser Eigentum, werden aber ausschließlich für Aufträge des Bestel- lers verwendet. Eine anderweitige Benutzung setzt eine ausdrückliche schriftliche Einigung beider Parteien voraus. Die Kosten für die Herstellung der Formen trägt der Besteller. (2) Die Formen werden für Nachbestellungen sorgfältig aufbewahrt und gepflegt. Wir haf- ten nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Erfolgen vom Besteller innerhalb von sechs Monaten seit Erstellung der Formen keine Aufträge, so sind wir nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussarbei- ten verpflichtet und nicht an die Preise ge- bunden, die bei der ersten oder vorgehenden Bestellung vereinbart wurden. (3) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bemaßung der Formen haftet der Bestel- ler. Uns trifft keinerlei Haftung oder Gewähr, sollte das Werk aufgrund falscher Bemaßung der Formen nicht oder nur eingeschränkt ver- wendbar sein. Anderes gilt nur bei ausdrück- licher schriftlicher Vereinbarung der Parteien. 5. Montage (1) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. (2) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entste- hen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zu- sätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Ar- beits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. (3) Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s.o. Ziff. 2 Abs. 5) können von uns auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden. 6. Lieferung und Abnahme (1) Versand und Transport erfolgt auf Rech- nung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine evtl. Transportversicherung trägt der Besteller. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spä- testens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungs- ort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Etwaige Transportschäden müssen unverzüg- lich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. (2) Werden Waren durch uns montiert, ist der Besteller zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Die Beendigung wird dem Besteller durch uns schriftlich angezeigt. Das Werk gilt insgesamt als abgenommen, wenn nicht Mängel schrift- lich eingehend bei uns spätestens 14 Tage nach Fertigstellung gerügt werden. (3) Versand- oder montagefertig gemelde- te Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung. Der Kauf- preis ist in diesem Fall mit Einlagerung fällig. 7. Preise und Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich ver- einbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Kaufprei- ses hat ausschließlich auf das umseitig ge- nannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. (2) Für vertragsgemäß gefertigte Waren kön- nen wir vor Auslieferung gemäß § 632 a BGB Abschlagszahlungen vom Auftraggeber verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist aus Vereinfachungsgründen mindestens je ein Drittel des Preises bei Auftragserteilung und bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft fällig, der Rest bei Versand. Bei unwesent- lichen Mängeln kann die Abschlagszahlung nicht durch den Auftraggeber verweigert werden. Dem Auftraggeber steht es frei, anstelle einer Abschlagszahlung eine unbe- fristete und unbedingte sowie auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage fällige Bankbürgschaft eines inländischen Kreditinstituts oder Kreditversi- cherers beizubringen. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugs- zinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Ver- zugs-zinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kosten- pauschale von 40,00 ş berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten. (4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Ver- triebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. (5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- rechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen 110(6) Unsere Reisenden, Vertreter, Monteure und Fahrer sind nur dann berechtigt Zahlun- gen entgegenzunehmen, wenn sie eine ent- sprechende Vollmacht vorweisen. (7) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedin- gungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss be- kannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers auf- kommen lassen, haben die sofortige Fällig- keit aller unserer Forderungen zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlan- gen, es sei denn, der Besteller leistet Voraus- zahlung oder ausreichende Sicherheit. 8. Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zah- lung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünf- tigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig ver- hält. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegan- gen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf ei- gene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspek- tionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzei- tig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu er- statten, haftet der Besteller für den uns ent- standenen Ausfall. (2) Der Besteller ist zur Weiterveräuße- rung der Vorbehaltsware im normalen Ge- schäftsverkehr berechtigt, nicht aber diese Rechten Dritter zu unterwerfen, insbeson- dere diese zu verpfänden, sicherungshalber zu übereignen oder ohne Verweis auf unser Eigentumsvorbehaltsrecht die Ware weiter zu veräußern. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns verein- barten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einzie- hung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht ein- ziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlö- sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Abreden des Be- stellers mit Dritten sind uns gegenüber un- wirksam, soweit unsere Eigentumsvorbehalts- rechte hierdurch beeinträchtigt werden. (3) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, von uns nicht verkauften Wa- ren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehalts- ware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Ver- trage die vorstehenden Bedingungen entspre- chend. (4) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswa- re erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Ver- mischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen werden wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt unser Ei- gentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gel- ten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Be- dingungen. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei- zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. (6) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Wei- se bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigen- tum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen. 9. Mängelrüge und Haftung (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers set- zen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rü- geobliegenheiten ordnungsgemäß nachge- kommen ist. Mängel der Ware sind uns un- verzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche nach Ein- gang der Ware am Bestimmungsort. Män- gel, die auch bei sorgfältigster Prüfung in- nerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bear- beitung oder Benutzung, schriftlich zu rügen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfül- lung innerhalb angemessener Frist zu geben. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehalt- lich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehen- der Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Be- steller – unbeschadet etwaiger Schadensersat- zansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. (2) Unser Angebot beinhaltet im Fall vom Auftraggeber vorgegebener bzw. durch die- sen erfasster Daten grundsätzlich nur Lö- sungsvorschläge und Empfehlungen. Der Auftraggeber trägt die Entscheidung und Ver- antwortung darüber, dass eine fachgerechte Verwendung sowie Montage der gefertigten Bauteile entsprechend den Gegebenheiten vor Ort inklusive Projektierung, Statik und den jeweils gültigen Fachregeln des Klempner- handwerks und anderer relevanter Bau-Fach- regeln möglich ist. Der Auftraggeber hat ge- nerell zur Aufgabe die erfassten Daten vor einer Freigabe zur Produktion nochmals ei- genständig auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Freigabe der Daten erfolgt auf eigene Ent- scheidung des Auftragsgebers. Wir haften in dem Fall dann nicht mehr für die technische Richtigkeit der solcherart freigegebenen Da- ten, auch wenn diese in Zusammenarbeit mit unserem Techniker erfasst wurden. (3) Nicht ausdrücklich in diesen Bedingun- gen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Neben- pflichten, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in Fällen des Vorsat- zes und der groben Fahrlässigkeit zwingend. Wir haften daher im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführ- ten Lieferverzugs für jede vollendete Wo- che Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Dar- über hinausgehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Er- satz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschä- den). Der Ausschluss gilt nicht, soweit wir in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigen- schaften zwingend haften. (4) Mängelansprüche verjähren in 12 Mona- ten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Ge- setz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksen- dung der Ware ist unsere Zustimmung einzu- holen. § 852 BGB bleibt unberührt. (5) Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. (6) Im Gewährleistungsfall erstatten wir die Aufwendungen für die Behebung des Mangels, ausgenommen die Kosten für die An- und Abfahrt. Etwaige Kosten für Ge- rüsterstellung oder entsprechende Montage- hilfseinrichtungen des Werkes werden jedoch nur bis zur Höhe des ursprünglichen Wertes des schadhaft gewordenen Teiles, höchstens bis zum ursprünglichen Wert des gelieferten Werkes, übernommen. Ansprüche des Bestel- lers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos- ten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwen- dungen sich erhöhen, weil die von uns ge- lieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers ver- bracht worden ist, es sei denn, die Verbrin- gung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (7) Die Gewährleistungspflicht ist ausge- schlossen, wenn die gelieferten Teile von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind, außerdem, wenn ein von uns nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe vornimmt. (8) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetz- lich zwingenden Mängelansprüche hinausge- henden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts- stand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Landsberg am Lech. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz oder ge- wöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeit- punkt der Klageerhebung unbekannt sind, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Gesetzes verlegt. Krehle GmbH Stand Januar 2024 111Notizen 112Aus Gründen der Nachhaltigkeit haben wir uns dazu entschieden, die bisher auf dieser Seite beigelegten Kopiervorlagen durch eine digitale Version zu ersetzen. Durch das scannen dieses QR-Codes oder unter www.krehle.de/downloads finden Sie unsere aktuellen Anfrage- und Bestellformulare zum downloaden und digitalen ausfüllen. Diese können Sie uns dann bequem und schnell per E-Mail zukommen lassen. Wir bemühen uns um eine papierlose Abwicklung Ihrer Anfrage und Bestellung. Wenn Sie wie gewohnt unsere gedruckten Kopiervorlagen nutzen möchten, geben Sie uns doch einfach kurz Bescheid! Wir schicken Ihnen gern ein komplettes Set zu, damit Sie unsere Produkte auch weiterhin per Fax anfragen und bestellen können. Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit: Wir erzeugen einen Großteil der von uns benötigten Energie durch eine eigene PV-Anlage mit 220 Modulen/35 kWp und ein Teil der Firmenflotte besteht aus E-Fahrzeugen. Zudem haben wir die firmeneigenen Grünflächen mit naturnahen Blumenwiesen und lebendigen Wildheckenzonen gestaltet, um auch auf diesem Gebiet zukunftsweisend zu sein. 173154_Krehle_Katalog_US.indd 2173154_Krehle_Katalog_US.indd 219.04.2021 09:06:0519.04.2021 09:06:05 210939_Brosch_210939_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_Falzbogen_1 210939_Brosch_210939_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_Falzbogen_1210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Black210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Cyan210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Magenta210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Yellow210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Register_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Rillung_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__LackPlate Control Strip© Heidelberger Druckmaschinen AG 2013V15.0i (pdf)SuprasetterAgfaAmigo TS4/190.5 PTimes1 P Times2 P Times4 P TimesTimes4P Times2P Times1P Times0.5P0/100%1%2%3%5%10%20%25%30%40%50%60%70%75%80% 90% 95% 97% 98% 99% Lin+Process KBA2013 MF 7C 3bx3mmh S+ A IF210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Black210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Cyan210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Magenta210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Yellow210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Register_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__Rillung_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Widerdruck_1_29.04.2021_15:44:35__LackPro fi lschare Kastenrinne Fassadenpro fi l Mauerabdeckung Fenster/Simsblech Dachrandpro fi l Rundbiegen Pro fi lbiegen RundgaubeRunde Profile Krehle GmbH Graf-Zeppelin-Straße 15 D-86899 Landsberg am Lech Tel +49 8191 92420 Fax +49 8191 924212 info@krehle.de www.krehle.de KRP_A0 4 Schutzgebühr €1 0,- Runde Prof ile 173154_Krehle_Katalog_US.indd 1173154_Krehle_Katalog_US.indd 119.04.2021 09:06:0219.04.2021 09:06:02 210939_Brosch_210939_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_Falzbogen_1 210939_Brosch_210939_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_Falzbogen_1210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Black 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Cyan 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Magenta 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Yellow 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Register_n_druckend 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Rillung_n_druckend 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Lack Plate Control Strip © Heidelberger Druckmaschinen AG 2013 V15.0i (pdf) Suprasetter Agfa Amigo TS 4/19 0.5 P Times 1 P Times 2 P Times 4 P Times Times 4P Times 2P Times 1P Times0.5P 0/100% 1% 2% 3%5%10%20%25%30%40%50%60%70%75%80%90%95%97%98%99%Lin+ ProcessKBA2013 MF 7C 3bx3mmh S+ A IF 210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Black210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Cyan210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Magenta210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Yellow210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Register_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__Rillung_n_druckend210939 _210939_Brosch_DruckArt_Umschlag_Image_Schöndruck_1_29.04.2021_15:44:34__LackNext >